Liebe Kunden,
es geht wieder los: Laut KfW können Privatpersonen mit Eigentum oder als Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden beantragen.
Allerdings wurden die förderfähigen Investitionskosten halbiert.
Das sind die wichtigsten Punkte:
- Es kann nur einen Antrag stellen, wer noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen hat.
- Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss liegen jetzt bei 25.000 statt 50.000 Euro.
Es könne solange Anträge im KfW-Zuschussportal gestellt werden, bis die Fördermittel aufgebraucht sind.
Ihre Firma Fischer